Beratung zu IT-Sicherheit & Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise das Bundesdatenschutzgesetz betreffen uns alle - jeder, der Daten von Dritten erfasst, speichert oder verarbeitet muss den europäischen Standard einhalten. Die umfangreichen Gesetzestexte regeln Rechte und Pflichten aber auch technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz, Aufbewahrungspflichten, Sicherheitsstandards und Vorgaben zur Dokumentation von Verfahren und Vorfällen sowie die Vorgaben zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten mit einer besonderen Aufsichts- und Beratungspflicht.
Die DSGVO und das BDSG sollte dabei nicht nur schriftlich in langen Rechtstexten, Datenschutzhinweisen und Verfahrensdokumentationen umgesetzt werden sondern es sollten konkrete technische Standards etabliert und eingehalten werden um dem Verlust von Daten vorzubeugen, der unberechtigten Nutzung von Daten einhalt zu gebieten und Angreifer und Hacker zuverlässig abzuwehren.
Da umfangreiches Know-How sowohl im Bezug auf die Rechtsgrundlagen als auch auf die technischen Risiken und Möglichkeiten erforderlich sind um ein angemessenes Datenschutzkonzept zu etablieren haben viele Unternehmen große Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Unsere IT- und Datenschutzberatung setzt hier an - mit unserer Expertise können wir Sie dabei unterstützen Datenschutz technisch und rechtlich angemessen umzusetzen.
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